¹ Einzelmitglieder sind natürliche Personen, welche in der gesundheitsbezogene Sozialen Arbeit tätig sind oder sich für diesen Bereich interessieren. Sie verfügen grundsätzlich über eine anerkannte Fachausbildung (Fachhochschule, Universität) in Sozialer Arbeit.
² Juristische Personen, insbesondere Sozialdienste und Sozialberatungsstellen in Spitälern, Kliniken und weitere stationäre oder teilstationäre Angeboten, private und öffentlich-rechtliche Beratungsangebote des ambulanten Gesundheitswesens sowie gesundheitsbezogene Institute von Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit, können als Kollektivmitglieder beitreten. Kollektivmitglieder können nur durch Personen vertreten werden, welche eine anerkannte Fachausbildung in Sozialer Arbeit vorweisen können.
Bei Anmeldung einer juristischen Person bitten wir um Vorname & Name der Kontaktperson, deren Funktion, Anschrift, Direkttelefon und -mail.