Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 die Verordnungsbestimmungen für Observationen durch die Sozialversicherungen in die Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es insbesondere um die Anforderungen an die Spezialistinnen und Spezialisten, die mit verdeckten Beobachtungen betraut werden, aber auch um die Aktenführung, die Datensicherheit und das Akteneinsichtsrecht. Die Verordnungsänderungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten in der Abstimmung vom 25. November angenommen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Dezember 2018. sages hat an der Vernehmlassung teilgenommen und die Stellungnahme in Anlehnung an die Eingabe von Inclusion Handicap eingereicht.

Die Stellungnahme ist im Mitgliederbereich publiziert.