Damit ein Spital den Anforderungen der Patient*innen und den gesellschaftlichen Ansprüchen an die Gesundheitsversorgung gerecht werden kann, arbeiten verschiedene Professionen eng zusammen. Eine davon ist die Spitalsozialarbeit. Im Zuge der zunehmenden Ökonomisierung der Spitäler gilt es, die Spitalsozialarbeit zu stärken und entsprechend zu positionieren. Im neuen Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz vom Kanton Zürich, welches per 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wurde in Zusammenarbeit mit der SAGES-Sektion Zürich/Schaffhausen erreicht, dass die Sozialberatung in allen Spitälern der Stadt und des Kantons Zürich in der Grundversorgung rechtlich verankert wird (Artikel 5, Absatz e).

Das Aufgabengebiet der Sozialberatung im Spital umfasst im Wesentlichen die psychosoziale Beratung von Patient*innen und deren Angehörige, Beratung in beruflichen und sozialrechtlichen Fragen und die Nachsorgeplanung. Seit der Einführung von SwissDRG hat die ambulante und stationäre Nachsorge an Bedeutung gewonnen, da Patient*innen das Spital zeitnah verlassen müssen. In komplexen sozialmedizinischen oder sozioökonomischen Kontexten ist eine zeitnahe Entlassung jedoch sehr herausfordernd. Es gibt vermehrt chronifizierte Krankheitsbilder in jeglichen Alterskategorien, Multimorbidität, sozial isolierte Patient*innen und solche in schwierigen Lebensverhältnissen (Sucht, Obdachlosigkeit, Verwahrlosung) sowie geflüchtete Menschen, bei welchen weder Wohnsitz noch Versicherungsschutz geklärt sind.

Aus diesem Grund ist die Integration der Sozialberatung ins SPFG des Kantons Zürich ein wichtiger Schritt, welchem weitere Kantone folgen müssen.