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    ¹ Einzelmitglieder sind natürliche Personen, welche in der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit tätig sind oder sich für diesen Bereich interessieren und grundsätzlich über eine anerkannte Fachausbildung in Sozialer Arbeit (Höhere Fachschule, Fachhochschule, Universität) verfügen.
    ² Kollektivmitglieder sind juristische Personen oder Teile daraus, die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit anbieten, sowie Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit.
    ³ Assoziierte Einzelmitglieder sind natürliche Personen, die nicht über eine anerkannte Fachausbildung in Sozialer Arbeit (Höhere Fachschule, Fachhochschule, Universität) verfügen.
    Bei Anmeldung einer juristischen Person bitten wir um Vorname & Name der Kontaktperson, deren Funktion, Anschrift, Direkttelefon und -mail.
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