Die Möglichkeit, wenn nötig Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, ist entscheidend für die Verbesserung und Erhaltung von Gesundheit und Lebensqualität. In der Schweiz hat das Krankenversicherungsgesetz das Ziel, eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten. Eine kürzlich durchgeführte systematische Analyse einer allgemeinen Gesundheitsversorgung hat ergeben, dass die Schweiz bezüglich Zugang zur Diagnose und Behandlung von nicht übertragbaren Krankheiten, insbesondere Leukämie, Brust-, Gebärmutter-, Dickdarm- und Mastdarmkrebs, weltweit zu den Spitzenreitern gehört. Das Gesundheitssystem ist jedoch so aufgebaut, dass die Versicherten ihre Krankenkassenprämien und – bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen – die Franchise und den Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dieses System kann je nach sozioökonomischen Verhältnissen der Einzelnen zu Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheitsleistungen führen, auch wenn es für anspruchsberechtigte Personen individuelle Prämienverbilligungen gibt. Da zahnärztliche Leistungen in den meisten Fällen nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden, kann es aufgrund der hohen Kosten auch in diesem Bereich zu Ungleichheiten beim Zugang kommen.

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