¹ Einzelmitglieder sind natürliche Personen, welche in der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit tätig sind oder sich für diesen Bereich interessieren. Sie verfügen grundsätzlich über eine anerkannte Fachausbildung (Höhere Fachschule, Fachhochschule, Universität) in Sozialer Arbeit.
² Juristische Personen, insbesondere Sozialdienste und Sozialberatungsstellen von Organisationen, die gesundheitsbezogene Beratungen und Interventionen anbieten sowie gesundheitsbezogene Institute von Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit, können als Kollektivmitglieder beitreten. Kollektivmitglieder können nur durch Personen vertreten werden, welche eine anerkannte Fachausbildung in Sozialer Arbeit (Höhere Fachschule, Fachhochschule, Universität) vorweisen können.
Bei Anmeldung einer juristischen Person bitten wir um Vorname & Name der Kontaktperson, deren Funktion, Anschrift, Direkttelefon und -mail.